Restmüll aus Quarantäne-Haushalten

Abfallentsorgung bei Covid-19

 

FÜR ABFÄLLE, DIE IN HAUSHALTEN ANFALLEN UND MIT DEM CORONA-VIRUS VERUNREINIGT SEIN KÖNNTEN, IST KEIN HÖHERES INFEKTIONSRISIKO ALS FÜR SONST IMMER ANFALLENDEN RESTMÜLL ANZUNEHMEN. DAHER SIND AKTUELL KEINE BESONDEREN VORKEHRUNGEN FÜR DIE ABFALLSAMMLUNG AUS HAUSHALTEN ERFORDERLICH.

 

In einem Haushalt, in dem sich infizierte Personen aufhalten, ist der Restmüll in kleineren Portionen in kleineren reißfesten Kunststoff-Müllsäcken zu sammeln, zu verschließen und so in die jeweils zur Verfügung stehenden Restmüllsammelbehälter zu entsorgen.

 

Dies gilt besonders für Abfälle mit Körpersekreten von infizierten Personen (z.B. Papiertaschentücher, welche für die Entfernung von Nasensekret verwendet worden sind, oder auch benutzte Wundverbände). Die fest verschlossenen Müllsäcke sind über die jeweils zur Verfügung stehenden Restmüllsammelbehälter zu entsorgen. Diese werden wie gewohnt entleert.

 

ENTSORGEN WIE "NORMALEN" RESTMÜLL

Aus humanmedizinischer Sicht ist Corona-bezogener Abfall (Schutzkleidung, Masken etc.) grundsätzlich jenem Abfall gleichzuhalten, der üblicherweise in den Restmüll entsorgt werden darf und kann. Dies gilt auch für von abgesonderten Personen „kontaminiertem" Abfall wie z.B. Papiertaschentücher, welche für die Entfernung von Nasensekret verwendet worden sind, und dergleichen. Diese Zuordnung gilt unabhängig vom Ort der Sammlung.

 

KEIN ERHÖHTES RISIKO

Das Risiko, das von diesem Restmüll ausgeht, ist grundsätzlich dasselbe wie für alle Abfälle. Dementsprechend sind alle notwendigen Maßnahmen der ordentlichen, getrennten Erfassung von Abfällen und der Hygieneregeln in der Abfallbewirtschaftung einzuhalten.